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   BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52   

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https://dejure.org/1953,4397
BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52 (https://dejure.org/1953,4397)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 3 StR 631/52 (https://dejure.org/1953,4397)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - 3 StR 631/52 (https://dejure.org/1953,4397)
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  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52
    Auch wer nicht als Beamter im staatsrechtlichen Sinne gilt, ist als Beamter in strafrechtlicher Bedeutung anzusehen, wenn er von einer nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stelle durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt zu Dienstverrichtungen berufen ist, die sich aus der Staatsgewalt ableiten und der Erfüllung staatlicher Zwecke dienen (BGHSt 2, 114 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]; RGSt 73, 29; 73, 169).
  • BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51

    Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52
    Trotz der Rechtskraft des Strafbefehls kommt seine Verurteilung nach § 350 StGB in Betracht, da der erschwerende rechtliche Gesichtspunkt dieser Vorschrift, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, im Strafbefehl nicht gewürdigt war, so dass dessen Rechtskraft der Aburteilung im ordentlichen Verfahren nicht entgegensteht (vgl BGHSt 3, 13 sowie dieEntscheidung des erkennenden Senats vom 2. August 1951 - 3 StR 463/51).
  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51

    Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52
    Trotz der Rechtskraft des Strafbefehls kommt seine Verurteilung nach § 350 StGB in Betracht, da der erschwerende rechtliche Gesichtspunkt dieser Vorschrift, der eine erhöhte Strafbarkeit begründet, im Strafbefehl nicht gewürdigt war, so dass dessen Rechtskraft der Aburteilung im ordentlichen Verfahren nicht entgegensteht (vgl BGHSt 3, 13 sowie dieEntscheidung des erkennenden Senats vom 2. August 1951 - 3 StR 463/51).
  • RG, 08.05.1917 - V 176/17

    1. Inwiefern kann der Strafantrag einen Fall von Beleidigung mitumfassen, der

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52
    Inhalt und Grenzen der staatlichen Aufgaben ergeben sich aus dem jeweils geltenden Staats- und Verwaltungsrecht (RGSt 51, 63).
  • RG, 14.04.1939 - 4 D 91/39

    1. Ein Fleischbeschauer ist Beamter i. S. des § 359 StGB., soweit er nach dem 31.

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52
    Auch wer nicht als Beamter im staatsrechtlichen Sinne gilt, ist als Beamter in strafrechtlicher Bedeutung anzusehen, wenn er von einer nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stelle durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt zu Dienstverrichtungen berufen ist, die sich aus der Staatsgewalt ableiten und der Erfüllung staatlicher Zwecke dienen (BGHSt 2, 114 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]; RGSt 73, 29; 73, 169).
  • RG, 15.12.1938 - 2 D 714/38

    Der § 11 Abs. 2 VO. über den Warenverkehr v. 4. September 1934 (RGBl. I S. 816)

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 631/52
    Auch wer nicht als Beamter im staatsrechtlichen Sinne gilt, ist als Beamter in strafrechtlicher Bedeutung anzusehen, wenn er von einer nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stelle durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt zu Dienstverrichtungen berufen ist, die sich aus der Staatsgewalt ableiten und der Erfüllung staatlicher Zwecke dienen (BGHSt 2, 114 [BGH 15.01.1952 - 1 StR 552/51]; RGSt 73, 29; 73, 169).
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